Die abstrakte Normenkontrolle ist eine Verfahrensart im deutschen Verfassungsprozessrecht. In dem objektiven Verfahren wird die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit höherrangigem Recht überprüft, ohne dass subjektive Rechte verletzt sein müssten. Während ein Gericht im Einzelfall entscheidungserhebliche und von diesem Gericht für verfassungswi... Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Abstrakte_Normenkontrolle